Über uns
Aller Anfang ist schwer! Der Weg hierher war nicht immer einfach für uns. Aber wir würden um keinen Preis der Welt etwas daran ändern. Unsere Erfahrungen haben uns zu dem gemacht, was wir heute sind - und wir haben aus unseren Fehlern gelernt. Davon profitiert der Verein heute.
Der Vorstand
Präsident
Walter Küng, als Präsident der Land Rover Freunde Schweiz, führt unseren Verein mit Leidenschaft und Engagement, vereint Enthusiasten und fördert den Austausch rund um die Faszination Land Rover.
Vize-Präsident
Andreas Burkhard, unser engagierter Vizepräsident, unterstützt den Verein Land Rover Freunde Schweiz mit seiner Erfahrung und Begeisterung für das Abenteuer abseits der Straßen.
Kassier
Unser Kassier sorgt mit Sorgfalt und Präzision dafür, dass die Finanzen der Land Rover Freunde Schweiz stets in bester Spur bleiben.
Veranstaltungen / Höcks usw.
Wir alle haben einen vollen Terminkalender und wenig Zeit.
Daher optimieren wir stetig unsere Homepage.
Mit unserem Online-Buchungstool können die Veranstaltungstermine bei uns noch schneller und einfacher gebucht werden. In unserer WhatsApp- Gruppe teilen wir unsere kurzfristigen Ausflüge und Quicktrips.
Egal, ob Sie tagsüber schlecht telefonieren können oder lieber alles digital erledigen - Sie können Ihre Teilnahme auf Whatsapp mit nur einem Klick bestätigen.
Unsere Philosophie & Werte
Die Land Rover Freunde Schweiz stehen für Abenteuer, Gemeinschaft und die Begeisterung für legendäre Geländewagen. Unser Verein ist mehr als eine Interessengemeinschaft – wir leben Werte, die den echten Land Rover Spirit ausmachen:
Leidenschaft – Die Faszination für Land Rover verbindet uns. Ob auf der Straße oder im Gelände, wir teilen unsere Begeisterung und unser Wissen.
Abenteuerlust – Wir erkunden neue Wege, stellen uns Herausforderungen und genießen die Freiheit, die unsere Fahrzeuge ermöglichen.
Gemeinschaft – Zusammenhalt und Freundschaft stehen im Mittelpunkt. Egal, ob Einsteiger oder erfahrener Offroader – bei uns ist jeder willkommen.
Hilfsbereitschaft – Wir unterstützen uns gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus und helfen, wenn es darauf ankommt – sei es bei Pannen oder Projekten.
Genuss & Geselligkeit – Nach einem erlebnisreichen Tag schätzen wir das gesellige Beisammensein, genießen eine gute Zigarre und führen anregende Gespräche in entspannter Atmosphäre.
Diese Werte sind das Fundament unseres Vereins und machen die Land Rover Freunde Schweiz zu einer starken und lebendigen Gemeinschaft.
Statuten des Vereins
1. Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen «Land Rover Freunde Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
1.2 Der Sitz des Vereins ist am Wohnsitz des Präsidenten.
2. Zweck
2.1 Der Verein bezweckt die Förderung der Gemeinschaft und des Austauschs unter Land Rover-Enthusiasten in der Schweiz.
2.2 Er organisiert Treffen, Ausfahrten, technische Workshops und andere Aktivitäten zur Pflege der Land Rover-Kultur.
2.3 Der Verein ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keine kommerziellen Interessen.
3. Mitgliedschaft
3.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich für Land Rover-Fahrzeuge interessiert.
3.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Anmeldung und der Annahme durch den Vorstand.
3.3 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, muss aber schriftlich erfolgen. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
3.4 Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, wenn sie den Vereinszweck oder die Statuten verletzen.
4. Mitgliederkategorien
4.1 Der Verein unterscheidet zwischen folgenden Mitgliederkategorien:
Aktivmitglieder
Aktivmitglieder beteiligen sich aktiv am Vereinsleben, nehmen regelmässig an Veranstaltungen teil und haben ein Stimmrecht an der Generalversammlung.
Passivmitglieder
Passivmitglieder unterstützen den Verein durch ihre Mitgliedschaft, nehmen aber nicht aktiv am Vereinsleben teil. Sie haben kein Stimmrecht an der Generalversammlung.
Gönnermitglieder
Gönnermitglieder sind Personen oder Unternehmen, die den Verein finanziell oder materiell unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht, können aber an Vereinsanlässen teilnehmen.
5. Organisation
Der Verein besteht aus folgenden Organen:
- Generalversammlung (GV)
- Vorstand
- Revisoren
6. Generalversammlung (GV)
6.1 Die GV ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich statt.
6.2 Sie hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnung
- Wahl des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins
6.3 Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail.
6.4 Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst, Änderungen der Statuten erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
7. Vorstand
7.1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen:
- Präsident
- Vizepräsident
- Kassier
7.2 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
7.3 Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich.
8. Finanzen
8.1 Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen.
8.2 Die Mitgliederbeiträge werden jährlich von der GV festgelegt.
8.3 Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
9. Auflösung des Vereins
9.1 Die Auflösung des Vereins kann nur an einer GV mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
9.2 Ein allfälliges Restvermögen wird einer gemeinnützigen Organisation mit Bezug zur Fahrzeug- oder Outdoor-Kultur zugeführt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.